AGB´s (Stand: August 2026)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anbieter und Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Angaben zum Pferd und Mitwirkungspflichten
- § 4 Keine tierärztliche Behandlung
- § 5 Durchführung und Anpassung der Leistungen
- § 6 Durchführung ohne Anwesenheit des Auftraggebers
- § 7 Typische Risiken im Umgang mit Pferden
- § 8 Besondere Risiken von Anwendungen und Training
- § 9 Haftung von Pferdekundig
- § 10 Tierhalterhaftpflicht
- § 11 Schäden durch das Pferd
- § 12 Unterbringung
- § 13 Fütterung
- § 14 Impfungen und Infektionsschutz
- § 15 Tierärztliche Notfälle
- § 16 Lebensbedrohlicher Notfall
- § 17 Preise
- § 18 Terminabsagen und Ausfallentschädigung
- § 19 Vorzeitige Beendigung eines gebuchten Aufenthalts
- § 20 Zahlungsbedingungen
- § 21 Foto- und Videoaufnahmen
- § 22 Datenschutz
- § 23 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 24 Verbraucherstreitbeilegung
- § 25 Individuelle Vereinbarungen
- § 26 Reitunterricht und Training
- § 27 Persönliche Schutzausrüstung beim Reiten
- § 28 Mitgebrachte Pferde bei Unterricht, Kursen und Veranstaltungen
- § 29 Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen
- § 30 Nutzung und Vermietung von Reitplatz, Reithalle und Trainingsflächen
- § 31 Risiken bei der selbstständigen Nutzung von Reitflächen
- § 32 Schäden bei Nutzung der Anlage
- § 33 Ordnung und Verhalten auf der Anlage
- § 34 Verkauf von Pferden
- § 35 Besichtigung und Erprobung von Verkaufspferden
- § 36 Ankaufsuntersuchung
- § 37 Gewährleistung beim Pferdeverkauf
- § 38 Vermittlung fremder Pferde
- § 39 Vorrang individueller Vereinbarungen
- § 40 Schlussbestimmungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der
Pferdekundig GbR
Gesellschafter: Simon Berchem und Frederic Schulmeister
Linneper Weg 120
40885 Ratingen
– nachfolgend „Pferdekundig“ genannt –
gegenüber ihren Kunden bzw. Auftraggebern.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen:
Aquatrainer,
Solekammer,
BEMER-Anwendungen,
Hofmag-Anwendungen,
Bioresonanz,
Physiotherapie und Osteopathie,
Longieren und Equikinetic,
Bewegungs- und Trainingsleistungen,
Nachsorge,
zeitweise Unterbringung und Einstallung,
Wellness- und Bewegungsaufenthalte,
Reitunterricht und sonstigen Unterricht,
Einzel- und Gruppentraining,
Kurse, Lehrgänge, Seminare und sonstige Veranstaltungen,
Nutzung und Vermietung von Reitplätzen, Reithallen und sonstigen Trainingsflächen,
Beritt und Ausbildung von Pferden, soweit individuell vereinbart,
Vermittlung und Verkauf von Pferden,
sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen rund um Pferd und Reiter.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Behandlungs-, Trainings-, Einstell- oder sonstigen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
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§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrages, eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung oder durch die einvernehmliche tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung zustande.
Anfragen des Kunden stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei längerfristigen Aufenthalten, Behandlungsplänen oder Leistungspaketen können ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
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§ 3 Angaben zum Pferd und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pferdekundig vor Beginn der Leistung vollständig und wahrheitsgemäß über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die für den Umgang mit dem Pferd, dessen Gesundheit oder die Durchführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören insbesondere:
Erkrankungen und Vorerkrankungen,
Verletzungen und frühere Operationen,
Lahmheiten,
aktuelle tierärztliche Diagnosen,
laufende Behandlungen,
Medikamente,
Allergien und Unverträglichkeiten,
Fütterungsbesonderheiten,
ansteckende Erkrankungen oder ein entsprechender Verdacht,
Schlagen oder Beißen,
Steigen,
Durchgehen oder Losreißen,
ausgeprägtes Schreckverhalten,
Panik oder Platzangst,
Probleme mit Wasser oder Aquatrainer,
Probleme beim Anbinden oder Verladen,
sowie sonstige gefährliche oder ungewöhnliche Verhaltensweisen.
Veränderungen des Gesundheitszustandes oder sonstiger relevanter Umstände sind Pferdekundig unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die daraus entstehen, dass wesentliche ihm bekannte Informationen schuldhaft nicht, verspätet oder falsch mitgeteilt wurden.
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§ 4 Keine tierärztliche Behandlung
Die Leistungen von Pferdekundig ersetzen keine erforderliche tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
Bei Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen medizinisch relevanten Auffälligkeiten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, erforderlichenfalls einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Pferdekundig ist berechtigt, die Durchführung einer Leistung von einer vorherigen tierärztlichen Untersuchung oder Freigabe abhängig zu machen.
Pferdekundig übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Heilungs-, Behandlungs-, Trainings- oder Rehabilitationserfolg.
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§ 5 Durchführung und Anpassung der Leistungen
Die vereinbarten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, des Trainingszustandes und des Verhaltens des jeweiligen Pferdes durchgeführt.
Pferdekundig ist berechtigt, eine geplante Maßnahme anzupassen, zu unterbrechen, durch eine geeignete andere Maßnahme zu ersetzen oder abzubrechen, wenn dies insbesondere aus Gründen des Tierwohls, der Gesundheit oder der Sicherheit erforderlich erscheint.
Dies gilt insbesondere bei:
Schmerzen,
Lahmheit,
Kreislaufproblemen,
erheblichem Stress,
Panik,
Aggressivität,
Erschöpfung,
Widersetzlichkeit,
oder sonstigen Anzeichen einer Überforderung.
Bei längerfristigen Aufenthalten darf Pferdekundig vereinbarte Bewegungs-, Trainings-, Fütterungs- oder Unterbringungsmaßnahmen entsprechend anpassen, wenn sich während des Aufenthalts zeigt, dass die ursprünglich geplante Maßnahme für das betreffende Pferd nicht geeignet ist.
Wesentliche Änderungen werden, soweit möglich und sinnvoll, mit dem Auftraggeber abgestimmt.
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§ 6 Durchführung ohne Anwesenheit des Auftraggebers
Soweit vereinbart, können Behandlungen, Anwendungen, Training, Bewegung und sonstige Maßnahmen auch ohne Anwesenheit des Auftraggebers durchgeführt werden.
Pferdekundig ist in diesem Fall berechtigt, das Pferd im erforderlichen Umfang zu führen, anzubinden, zu bewegen sowie in die für die vereinbarte Leistung vorgesehenen Einrichtungen oder Geräte zu verbringen.
Bei Maßnahmen, für die eine gesonderte Zustimmung zur Durchführung ohne Anwesenheit vorgesehen ist, gelten die entsprechenden Vereinbarungen des individuellen Vertrages.
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§ 7 Typische Risiken im Umgang mit Pferden
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Pferde Lebewesen mit eigenständigem und nicht vollständig vorhersehbarem Verhalten sind.
Auch bei fachgerechtem Umgang können insbesondere folgende Ereignisse auftreten:
Erschrecken,
Scheuen,
Ausschlagen,
Beißen,
Steigen,
Losreißen,
Stürze,
Stolpern,
Ausrutschen,
Panikreaktionen,
Verletzungen an Einrichtungen oder Zäunen,
sowie sonstige unvorhersehbare Reaktionen.
Diese Risiken können auch bei sorgfältiger und fachgerechter Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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§ 8 Besondere Risiken von Anwendungen und Training
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auch bei fachgerechter Durchführung von Aquatraining, Bewegung, Longieren, Physiotherapie/Osteopathie und sonstigen Anwendungen gesundheitliche Reaktionen oder Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Hierzu können beispielsweise Muskelkater, Überlastungsreaktionen, Stressreaktionen, Kreislaufreaktionen, Ausrutschen, Stolpern, Stürze oder die Verschlechterung einer bereits bestehenden bzw. bislang nicht erkannten Erkrankung oder Verletzung gehören.
Die Durchführung einer vereinbarten Maßnahme begründet daher für sich genommen keine Haftung von Pferdekundig für eine während oder nach der Maßnahme auftretende gesundheitliche Beeinträchtigung.
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§ 9 Haftung von Pferdekundig
Pferdekundig haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Haftung von Pferdekundig entsteht insbesondere nicht allein dadurch, dass sich ein typisches Tier-, Haltungs-, Trainings- oder Anwendungsrisiko verwirklicht oder während der Betreuung eine Erkrankung oder Verletzung des Pferdes auftritt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
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§ 10 Tierhalterhaftpflicht
Für jedes Pferd, das Pferdekundig zur Behandlung, Betreuung, Bewegung, zum Training oder zur Unterbringung übergeben wird, muss während der gesamten Vertragsdauer eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
Pferdekundig ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder den Wegfall des Versicherungsschutzes unverzüglich mitzuteilen.
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§ 11 Schäden durch das Pferd
Für Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung.
Dies betrifft insbesondere Schäden an:
Aquatrainer,
Solekammer,
BEMER-Decken und Zubehör,
Hofmag-Geräten und Zubehör,
sonstigen Therapie- und Trainingsgeräten,
Boxen,
Stallungen,
Türen und Toren,
Zäunen,
Paddocks und Weideeinrichtungen,
Führanlagen,
Reit- und Bewegungsflächen,
Fahrzeugen,
sowie sonstigem Eigentum von Pferdekundig oder Dritten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen durch sein Pferd verursachten Schaden unverzüglich seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung zu melden und bei der Regulierung des Schadens mitzuwirken.
Gesetzliche Schadensersatzansprüche von Pferdekundig und Dritten bleiben unberührt.
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§ 12 Unterbringung
Bei einer Unterbringung durch Pferdekundig werden Reha-, Wellness- und Aufenthaltspferde grundsätzlich einzeln untergebracht.
Ein Kontakt zu anderen Pferden über Boxenabtrennungen, Zäune oder benachbarte Bereiche kann stattfinden.
Der Auftraggeber entscheidet grundsätzlich über die gewünschte Unterbringungs- und Bewegungsform.
Stellt Pferdekundig während des Aufenthalts fest, dass die gewünschte Form für das Pferd ungeeignet ist oder gesundheitliche, tierschutzrechtliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen, darf Pferdekundig die Unterbringung oder Bewegung entsprechend anpassen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Unterbringung von Pferden mit typischen Risiken verbunden ist. Hierzu gehören insbesondere Biss- und Trittverletzungen, Verletzungen an Boxen oder Zäunen, Stürze, Ausrutschen, Erschrecken, Losreißen und sonstige Folgen natürlichen Pferdeverhaltens.
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§ 13 Fütterung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pferdekundig über Futtermenge, Fütterungsbesonderheiten, Allergien und Unverträglichkeiten vollständig zu informieren.
Sofern spezielles Futter, Zusatzfutter oder sonstige Futtermittel benötigt werden, hat der Auftraggeber diese nach Vereinbarung in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Pferdekundig darf die Fütterung anpassen, wenn dies aufgrund des Gesundheitszustandes, der Futteraufnahme, des Trainings, der Unterbringung oder aus sonstigen Gründen des Tierwohls erforderlich erscheint.
Wesentliche Änderungen werden soweit möglich mit dem Auftraggeber oder gegebenenfalls dem behandelnden Tierarzt abgestimmt.
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§ 14 Impfungen und Infektionsschutz
Für die Aufnahme eines Pferdes bei Pferdekundig sind ein ausreichender Impfschutz gegen
Tetanus und Equine Influenza
Voraussetzung.
Eine Impfung gegen Equines Herpesvirus (EHV) wird empfohlen.
Pferdekundig ist berechtigt, entsprechende Nachweise einzusehen.
Der Auftraggeber versichert, dass das Pferd bei Aufnahme nach seinem Kenntnisstand frei von ansteckenden Erkrankungen ist.
Besteht ein Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung, ist Pferdekundig unverzüglich zu informieren.
Pferdekundig darf bei entsprechendem Verdacht erforderliche Schutz-, Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen ergreifen und einen Tierarzt hinzuziehen.
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§ 15 Tierärztliche Notfälle
Tritt während der Betreuung eine Erkrankung oder Verletzung auf, wird Pferdekundig versuchen, den Auftraggeber zu erreichen, sofern hierdurch keine notwendige Versorgung verzögert wird.
Ist der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar oder besteht dringender Handlungsbedarf, darf Pferdekundig einen Tierarzt oder eine geeignete Tierklinik hinzuziehen.
Soweit medizinisch erforderlich, darf auch der Transport in eine Tierklinik veranlasst werden.
Die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber, soweit die zugrunde liegende Notwendigkeit nicht auf einer von Pferdekundig zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
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§ 16 Lebensbedrohlicher Notfall
Ist der Auftraggeber trotz angemessener Kontaktversuche in einem akuten lebensbedrohlichen Notfall nicht rechtzeitig erreichbar und kommt ein hinzugezogener Tierarzt zu der fachlichen Einschätzung, dass eine sofortige Euthanasie aus zwingenden Gründen des Tierwohls erforderlich ist und ein Aufschub erhebliche, nicht vertretbare Leiden verursachen würde, darf Pferdekundig auf Grundlage dieser tierärztlichen Empfehlung die Durchführung der Euthanasie gestatten.
Soweit die Situation dies zulässt, wird zuvor versucht, den Auftraggeber oder einen hinterlegten Notfallkontakt zu erreichen.
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§ 17 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Der Preis kann sich insbesondere aus der jeweils aktuellen Preisliste, einem individuellen Angebot, einer Buchungsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Preisvereinbarung ergeben.
Zusatzleistungen, die während eines Aufenthalts auf Wunsch des Auftraggebers vereinbart werden, werden zusätzlich berechnet.
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§ 18 Terminabsagen und Ausfallentschädigung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann Pferdekundig 50 % des vereinbarten Preises als Ausfallentschädigung verlangen.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann Pferdekundig 100 % des vereinbarten Preises als Ausfallentschädigung verlangen.
Dies gilt nicht, soweit der Termin anderweitig vergeben werden konnte oder Pferdekundig Aufwendungen erspart hat.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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§ 19 Vorzeitige Beendigung eines gebuchten Aufenthalts
Beendet der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten mehrtägigen Aufenthalt vorzeitig, werden die bis einschließlich des Abholtages tatsächlich in Anspruch genommenen Tage zu 100 % berechnet.
Für die anschließend gebuchten, aber nicht mehr in Anspruch genommenen Aufenthaltstage werden 50 % des vereinbarten Aufenthaltspreises berechnet.
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Pferdekundig kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Regelung gilt nicht, wenn Pferdekundig die vorzeitige Beendigung zu vertreten hat.
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§ 20 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb des auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Pferdekundig ist bei offenen, fälligen Forderungen berechtigt, weitere noch nicht begonnene Leistungen bis zur Zahlung zurückzustellen, soweit dies im Einzelfall angemessen und mit dem Tierwohl vereinbar ist.
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§ 21 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen können mit entsprechender Einwilligung des Auftraggebers zur internen Behandlungs-, Trainings- und Verlaufsdokumentation erstellt werden.
Eine Verwendung für Website, Social Media, Werbung oder sonstige Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
Eine erteilte Einwilligung zur zukünftigen Verwendung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Inanspruchnahme der Leistungen von Pferdekundig ist nicht von einer Einwilligung zur werblichen Verwendung abhängig.
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§ 22 Datenschutz
Pferdekundig verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Soweit es für die Durchführung des Vertrags oder die Versorgung des Pferdes erforderlich ist, dürfen notwendige Informationen insbesondere an behandelnde Tierärzte oder Tierkliniken übermittelt werden.
Ergänzend gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
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§ 23 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Wünscht der Verbraucher, dass Pferdekundig bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich sein.
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§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Pferdekundig Verbraucher gesondert darüber, ob Pferdekundig bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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§ 25 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Pferdekundig und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ergänzende Behandlungs-, Einstell-, Trainings- oder Aufnahmeverträge können insbesondere Regelungen zum konkreten Pferd, zu dessen Gesundheitszustand, den vereinbarten Leistungen, der Unterbringung und besonderen Risiken enthalten.
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§ 26 Reitunterricht und Training
Reitunterricht und sonstige Trainingsleistungen erfolgen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung unter Berücksichtigung der mit dem Reitsport typischerweise verbundenen Risiken.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Pferde Lebewesen mit eigenständigem und nicht vollständig vorhersehbarem Verhalten sind. Trotz fachgerechter Anleitung können insbesondere Stürze, Tritte, Bisse, Scheuen, Durchgehen, Steigen, Zusammenstöße sowie sonstige Unfälle und Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers bzw. des Personals von Pferdekundig Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Tierwohl oder einem ordnungsgemäßen Trainingsablauf dienen.
Pferdekundig darf eine Unterrichts- oder Trainingseinheit abbrechen oder einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dessen Verhalten, das Verhalten des Pferdes, gesundheitliche Gründe, mangelnde Ausrüstung oder sonstige Umstände eine sichere Durchführung nicht zulassen.
Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme an der gebuchten Leistung in der Lage zu sein.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Für Reitunterricht und Training gelten ergänzend die Haftungsregelungen dieser AGB.
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§ 27 Persönliche Schutzausrüstung beim Reiten
Beim Reiten ist grundsätzlich ein geeigneter und ordnungsgemäß sitzender Reithelm zu tragen.
Pferdekundig kann abhängig von der jeweiligen Veranstaltung, Trainingsform oder Leistung weitere Schutzausrüstung verlangen.
Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass seine persönliche Ausrüstung für die jeweilige Tätigkeit geeignet und in ordnungsgemäßem Zustand ist.
Anweisungen von Pferdekundig hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsausrüstung sind zu beachten.
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§ 28 Mitgebrachte Pferde bei Unterricht, Kursen und Veranstaltungen
Bringt ein Teilnehmer ein eigenes oder ihm überlassenes Pferd zu einer Unterrichtseinheit, einem Kurs, Lehrgang oder einer sonstigen Veranstaltung mit, gelten die Regelungen dieser AGB über Tierhalterhaftpflicht, Gesundheitszustand, Infektionsschutz und Schäden durch das Pferd entsprechend.
Für jedes mitgebrachte Pferd muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
Pferdekundig darf einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Der Teilnehmer hat vor Beginn auf gefährliche Verhaltensweisen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten des Pferdes hinzuweisen.
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§ 29 Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen
Die Anmeldung zu einem Kurs, Lehrgang, Seminar oder einer sonstigen Veranstaltung wird mit entsprechender Buchungsbestätigung verbindlich.
Soweit für eine Veranstaltung individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart oder in der jeweiligen Ausschreibung angegeben werden, haben diese Vorrang.
Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor Beginn werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass Pferdekundig kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine mögliche anderweitige Vergabe des Platzes und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
Pferdekundig darf Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder Referenten, ungeeigneten Wetter- oder Bodenverhältnissen, behördlichen Einschränkungen oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder zumutbare Durchführung verhindern.
Bei vollständiger Absage durch Pferdekundig werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet oder nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
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§ 30 Nutzung und Vermietung von Reitplatz, Reithalle und Trainingsflächen
Die Nutzung von Reitplatz, Reithalle oder sonstigen Trainingsflächen ist nur im vereinbarten Zeitraum und für den vereinbarten Zweck gestattet.
Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Hof-, Platz- und Sicherheitsregeln.
Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Nutzung selbst zu prüfen, ob die Fläche unter Berücksichtigung der erkennbaren Verhältnisse für die von ihm beabsichtigte Nutzung geeignet ist.
Bei erkennbaren erheblichen Sicherheitsmängeln ist die Nutzung zu unterlassen und Pferdekundig unverzüglich zu informieren.
Pferdekundig kann die Nutzung insbesondere aufgrund von Wetterverhältnissen, Bodenverhältnissen, notwendigen Pflegearbeiten, Veranstaltungen oder Sicherheitsbedenken untersagen oder abbrechen.
Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Fläche besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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§ 31 Risiken bei der selbstständigen Nutzung von Reitflächen
Bei einer Vermietung bzw. Überlassung von Reitplatz, Reithalle oder sonstigen Trainingsflächen ohne Trainer oder sonstige Betreuung durch Pferdekundig erfolgt die Nutzung eigenverantwortlich.
Pferdekundig übernimmt in diesem Fall insbesondere keine Verantwortung für die Auswahl oder Durchführung der Übungen, die Einschätzung des Ausbildungsstandes von Pferd oder Reiter oder die Entscheidung, ob die jeweilige Nutzung für Pferd und Reiter geeignet ist.
Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und sonstigen zwingenden Pflichten von Pferdekundig bleiben hiervon unberührt.
Die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB gelten entsprechend.
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§ 32 Schäden bei Nutzung der Anlage
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
Für Schäden, die durch ein mitgebrachtes Pferd verursacht werden, gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung.
Dies betrifft beispielsweise Schäden an:
Reitplatz- und Hallenbegrenzungen,
Spiegeln,
Banden,
Toren und Türen,
Zäunen,
Hindernismaterial,
Stangen und Cavaletti,
Bewässerungs- und Bodenanlagen,
Stall- und Hofeinrichtungen,
sowie sonstigem Inventar.
Schäden sind Pferdekundig unverzüglich mitzuteilen.
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§ 33 Ordnung und Verhalten auf der Anlage
Alle Besucher, Teilnehmer, Reiter und sonstigen Nutzer haben sich so zu verhalten, dass Personen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden.
Den Anweisungen von Pferdekundig und den von Pferdekundig eingesetzten Personen ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Tierwohl oder dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage dienen.
Hunde sind entsprechend den vor Ort geltenden Regeln zu führen und dürfen Pferde oder andere Personen nicht gefährden oder beeinträchtigen.
Pferdekundig ist berechtigt, Personen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen von der weiteren Nutzung der Anlage auszuschließen.
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§ 34 Verkauf von Pferden
Soweit Pferdekundig Pferde verkauft, gelten für den jeweiligen Kaufvertrag vorrangig die individuell vereinbarten Bestimmungen des gesonderten Pferdekaufvertrages.
Angaben über Abstammung, Alter, Ausbildungsstand, Turniererfolge, Charakter, Eigenschaften, Gesundheitszustand oder Einsatzmöglichkeiten eines Pferdes werden nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhandenen Informationen gemacht.
Soweit Angaben ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie vereinbart werden, gelten die entsprechenden individuellen Vereinbarungen.
Bloße allgemeine Beschreibungen, subjektive Einschätzungen oder Erwartungen an die zukünftige Entwicklung eines Pferdes stellen nicht ohne Weiteres eine Garantie für eine bestimmte zukünftige Eigenschaft, Entwicklung oder Verwendbarkeit dar.
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§ 35 Besichtigung und Erprobung von Verkaufspferden
Interessenten wird empfohlen, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst ein umfassendes Bild vom Pferd zu machen.
Soweit vereinbart und vertretbar, kann hierzu insbesondere eine Besichtigung, Vorführung oder Erprobung des Pferdes gehören.
Die Erprobung eines Pferdes erfolgt unter Berücksichtigung der typischen Risiken des Umgangs mit Pferden.
Pferdekundig kann das Probereiten oder sonstige Erproben insbesondere aufgrund des Ausbildungsstandes des Pferdes, des erkennbaren reiterlichen Könnens des Interessenten oder aus Sicherheitsgründen verweigern oder abbrechen.
Die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB bleiben unberührt.
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§ 36 Ankaufsuntersuchung
Dem Käufer wird empfohlen, vor Abschluss des Kaufvertrages eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt seiner Wahl durchführen zu lassen.
Die Entscheidung über Art und Umfang einer solchen Untersuchung obliegt grundsätzlich dem Käufer.
Bereits vorhandene tierärztliche Unterlagen können dem Käufer, soweit verfügbar und rechtlich zulässig, zur Verfügung gestellt werden.
Eine Ankaufsuntersuchung ersetzt nicht die individuellen Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Pferdes.
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§ 37 Gewährleistung beim Pferdeverkauf
Für Sach- und Rechtsmängel beim Verkauf eines Pferdes gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Kaufvertrag wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang.
Insbesondere bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
Bei einem Verkauf an einen Verbraucher werden keine Rechte ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Individuell vereinbarte Beschaffenheiten und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben von allgemeinen Haftungs- oder Gewährleistungsregelungen unberührt.
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§ 38 Vermittlung fremder Pferde
Soweit Pferdekundig lediglich den Kontakt zwischen Verkäufer und Kaufinteressent herstellt oder ein fremdes Pferd zum Verkauf vorstellt, wird Pferdekundig nicht automatisch selbst Verkäufer des Pferdes.
Maßgeblich ist der jeweilige Kauf- bzw. Vermittlungsvertrag.
Bei einer reinen Vermittlung kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem jeweiligen Eigentümer/Verkäufer und dem Käufer zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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§ 39 Vorrang individueller Vereinbarungen
Für Pferdekäufe, Kurse, Lehrgänge, längerfristige Trainingsmaßnahmen und sonstige besondere Leistungen können ergänzende Einzelverträge geschlossen werden.
Die darin individuell vereinbarten Regelungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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§ 40 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Pferdekundig GbR
Simon Berchem und Frederic Schulmeister
Linneper Weg 120
40885 Ratingen
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Simon Berchem und Frederic Schulmeister
Linneper Weg 120
40885 Ratingen

